Leistungen

Praktische Hilfe, die den Alltag leichter macht

Von der Haushaltshilfe über Einkaufsservice bis zur Begleitung bei Terminen. Wir sind mit Herz und Zuverlässigkeit an Ihrer Seite.

Alltagshilfe in der Küche
Unsere Leistungen

Mit Herz und Hand für Sie da

Unsere ambulanten Alltagshilfen können unkompliziert über Ihren gesetzlichen Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Ordnung, Sauberkeit und ein gepflegtes Zuhause. Wir unterstützen Sie bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

  • Reinigung und Pflege der Wohnräume
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Bettenwechsel und Ordnung schaffen
  • Blumen- und Pflanzenpflege
Einkaufsservice

Einkaufsservice

Frische Lebensmittel und alles, was Sie brauchen, zuverlässig besorgt und zu Ihnen gebracht.

  • Wocheneinkäufe nach Ihrer Liste
  • Besorgungen in Apotheken und Geschäften
  • Getränkelieferung und Vorratshaltung
  • Rezeptabholung
Begleitung & Erledigungen

Begleitung & Erledigungen

Zuverlässige Begleitung zu Terminen und Unterstützung bei Behördengängen.

  • Arzt- und Therapiebegleitung
  • Behördengänge und Anträge
  • Friseur- und Fußpflegetermine
  • Spaziergänge und Ausflüge
Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung

Menschliche Nähe und Unterstützung im täglichen Miteinander für mehr Lebensfreude.

  • Gemeinsames Kochen und Mahlzeiten
  • Gesellschaft und Gespräche
  • Vorlesen und Gedächtnistraining
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur
Finanzierung & Abrechnung

Einfach über die Pflegekasse abrechenbar

Unsere Alltagshilfen können unkompliziert über Ihren gesetzlichen Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

1

Pflegegrad beantragen

Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Auch Pflegegrad 1 berechtigt zur Nutzung des Entlastungsbetrags.

2

Entlastungsbetrag nutzen

Mit einem anerkannten Pflegegrad steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zur Verfügung, aktuell 125 Euro im Monat.

3

Wir übernehmen die Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Keine Vorleistung, keine Bürokratie für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Gut zu wissen: Nicht verbrauchte Beträge können in die folgenden zwei Halbjahre übertragen werden. So geht kein Anspruch verloren. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

Häufige Fragen

Das möchten Sie wissen

Alle Pflegegrade (1 bis 5) berechtigen zur Nutzung des Entlastungsbetrags nach §45b SGB XI. Auch Personen mit Pflegegrad 1 können den Betrag in voller Höhe für Alltagshilfen einsetzen.

Unsere Einsätze werden individuell vereinbart, von ein bis zwei Stunden pro Woche bis hin zu täglichen Besuchen. Wir passen uns an Ihren Bedarf an. Minimum ist in der Regel eine Stunde pro Einsatz.

Nein. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen keine Vorleistung erbringen und sich nicht mit Formularen beschäftigen.

Wir sorgen dafür, dass Sie nie allein dastehen. Bei Krankheit oder Urlaub springen unsere eingespielten Ersatzkräfte ein, die von Ihrem regulären Betreuungsteam eingewiesen werden.

Ja. Wir legen großen Wert auf kontinuierliche Betreuung. Sie erhalten eine feste Bezugsperson, die Sie regelmäßig begleitet und Ihre individuellen Vorlieben und Gewohnheiten kennt.

Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Dienste privat in Anspruch nehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und transparentes Angebot basierend auf Ihrem individuellen Bedarf.

Gemeins herausfinden, wie wir Ihnen helfen können

Kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Wir nehmen uns Zeit für Sie.

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